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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 2707; IMRRS 2011, 1969
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache
OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 U 49/11
Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, fehlt es an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.*)