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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 4623; IMRRS 2013, 2145
Leasing und Erbbaurecht
Delegierung von Streupflicht auf übrige Mieter ist zulässig!
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006 - 2 O 324/06
Grundsätzlich ist die Räum- und Streupflicht Sache des Vermieters. Allerdings ist er nicht gehindert, diese Pflicht vertraglich auf den Mieter zu übertragen, der das Grundstück tatsächlich nutzt und der auf Grund seiner tatsächlichen Nähe zu dem Mietobjekt ohne weiteres in der Lage ist, Gefahren, die von dem Grundstück bzw. der dort herrschenden Glätte ausgehen, zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen.