Urteilssuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "11 Verg 3/07" ODER "11 Verg 03/07" ODER "11 Verg 03.07"
(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
VolltextIBRRS 2008, 1245; VPRRS 2008, 0112
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
VolltextBau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält. Nimmt der Antragsteller die ihm bekannten Tatsachen zum Anlass, um auf eine möglicherweise unzutreffend vorgenommene Wertung und damit auf die Verletzung von Vergaberechtsvorschriften zu schließen, genügt er damit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.
2. Unzulässig sind lediglich Verdachtsrügen oder Rügen ins Blaue hinein. Eine solche Verdachtsrüge setzt voraus, dass Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne die erforderliche, zumindest laienhafte rechtliche Wertung aufgestellt werden.
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 15.01.2007 - 69d-VK-63/2006
1. Von einem Bieter mit seinem Angebot abgegebene Tariftreueerklärungen er-setzen die fehlenden, von der Vergabestelle geforderten Nachunternehmerer-klärungen nicht, weil deren Inhalt nicht deckungsgleich ist.*)
2. Sinn und Zweck einer Nachunternehmererklärung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter mit der Leistung des Nachunternehmers verbindlich disponieren kann. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Anspruch aus der Nachunternehmererklärung für die Bietergemeinschaft geltend machen kann.*)
3. Wenn die Erbringung eines von der Vergabestelle geforderten Nachweises objektiv unmöglich ist, ist die Forderung der Vergabestelle unbeachtlich.*)
Volltext