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IBRRS 2009, 3722
Öffentliches Baurecht
Sondergebiet für Einzelhandel: Abstimmungsgebot
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2009 - 1 C 10970/08
1. Das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 II BauGB ist verletzt, wenn die Planung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf das benachbarte Gemeindegebiet entfaltet und diese gewichtigen Belange nicht im Wege der Abwägung überwunden werden können. Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgelegtes Einzelhandelskonzept kann ein bestehendens Ermittlungs- und Abstimmungsdefizit nicht mehr nachträglich heilen, da die mutmaßlichen interkommunalen Auswirkungen der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Rat vorliegen müssen.*)
2. Die Festsetzung gebietsbezogener Verkaufsflächenbeschränkungen für ein Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" ist auch dann unwirksam, wenn ein einziger Investor auf dem Plangebiet mehrere Vorhaben mit verschiedenen Einzelhandelsunternehmen realisieren möchte (im Anschluss an BVerwGE 131, 86 = NVwZ 2009, 902, ZfBR 2008, 478).*)