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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 2591; IMRRS 2003, 1099
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Bindung an Tatsachenfeststellung der 1. Instanz

BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs gebunden.

2. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen, die sich schon aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben können, ist nach der gesetzlichen Neuregelung eine erneute Beweisaufnahme zwingend geboten.

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