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Keine Haftung des Bauherrn der "Mall of Berlin" für Lohnforderungen der Arbeitnehmer eines Subunternehmers
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Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern die Lohnklage eines Bauarbeiters abgewiesen, der im Jahr 2014 als Bauhelfer für einen Subunternehmer bei der Errichtung des Gebäudes der "Mall of Berlin" tätig war. Der Kläger hatte zunächst seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Berlin auf Zahlung des Mindestlohns verklagt und gewonnen. Der Versuch, das Geld bei dem Subunternehmer einzutreiben, scheiterte jedoch. Mit der getstern vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelten Klage will der Bauhelfer nun den Bauherrn des Bauprojekts am Leipziger Platz als Bürgen für die ausgebliebenen Lohnzahlungen in Anspruch nehmen.
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