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Geburtstag der Vergaberechtsnovelle
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Seit dem 18.04.2017 gilt für die zentralen Beschaffungsstellen bei europaweiten Ausschreibungen die Pflicht zur eVergabe und damit dürfen sie Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronische Form zulassen. Außerdem sollen sie mit den Unternehmen nur noch elektronisch kommunizieren. Alle anderen Auftraggeber haben noch etwas Zeit: Erst ab dem 18.10.2018 sind sie bei europaweiten Ausschreibungen ebenso dazu verpflichtet. Doch bereits schon heute können sie ein Vergabeverfahren komplett elektronisch abzuwickeln - und diese Möglichkeit wird in der Praxis auch vielfach schon genutzt.
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