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Wesentliche Mängel verhindern Ablösung des Sicherheitseinbehalts: Klausel unwirksam!
Der Bundesgerichtshof
© BGH
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Die Parteien vereinbaren - unabhängig von einer Ausführungsbürgschaft - den Einbehalt einer unverzinslichen Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung ...
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