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Mieterstrom wird bald quasi zur Pflicht
© Alex Yeung - Fotolia
Ab 2021 müssen laut EU-Richtlinie alle Neubauten den Niedrigstenergiestandard erfüllen. Im Fokus steht die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Das bedeutet, dass nur noch ein sehr geringer Energiebedarf zugelassen ist, der zu einem ganz wesentlichen Teil aus erneuerbaren Quellen stammen muss, die idealerweise vor Ort erzeugt werden. Angestrebt ist eine möglichst hohe Energieautarkie. In Mehrparteiengebäuden ist das letztlich nur mit Mieterstrom möglich.
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