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OVG Niedersachsen kippt Straßenreinigungsgebührensatzungen der Stadt Barsinghausen
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Die Straßenreinigungsgebührensatzungen der Stadt Barsinghausen vom 20.09.2012 und vom 13.12.2012 betreffend die Gebührenjahre 2010 bis 2014 sind unwirksam. Das hat der Neunte Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens festgestellt. Die Stadt habe den Gemeindeanteil, der den Kostenanteil bezeichnet, der auf das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung entfällt, in den angefochtenen Satzungen fehlerhaft ermittelt, so das Gericht. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 16.02.2016, Az.: 9 KN 288/13).
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