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Bundesgerichtshof schränkt Zurückbehaltungsrecht der Mieter ein
Lukas Siebenkotten
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist unbefriedigend. Zwar dürfen Mieter bei Wohnungsmängeln ihren Vermietern Druck machen und einen Teil der Miete zurückbehalten, aber zeitlich nicht unbegrenzt und auch nicht in jeder beliebigen Höhe. Offen bleibt aber, welcher Anteil der Miete tatsächlich zurückbehalten werden darf und wie lange Mieter dieses Zurückbehaltungsrecht ausüben dürfen. Hier fehlen klare Vorgaben", kritisierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 19/14). "Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs sind vage. Sie schaffen keine Rechtssicherheit und Rechtsklarheit."
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