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ArbG Köln: Kündigung des Dombaumeisters unwirksam
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Das Arbeitsgericht Köln hat am 23.04.2015 entschieden, dass die Kündigung des Dombaumeisters der Stadt unwirksam ist. Er war fristlos gekündigt worden, doch war ihm eine soziale Auslauffrist gewährt worden. Diese Kombination sei unwirksam, so das Arbeitsgericht, das offenließ, ob die vom Domkapitel vorgetragenen Kündigungsgründe tatsächlich vorgelegen haben (Urteil vom 23.04.2015, Az.: 8 Ca 4701/14, nicht rechtskräftig).
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