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VG Neustadt: Kein neues Bordell in Speyer
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Die Ansiedlung eines weiteren Bordells im Gewerbegebiet "Alte Rheinhäuser Weide" in Speyer ist baurechtlich unzulässig. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße mit Urteil vom 26. September 2014 entschieden. Der Kläger, der bereits im Süden des Gewerbegebiets einen Bordellbetrieb unterhält, plant auf einem Gelände in der Industriestraße in Speyer einen Bordellbetrieb mit acht Prostitutionszimmern in einem ehemaligen Betriebsleitergebäude zu errichten und zu betreiben.
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