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Ab 2015 bundesweiter Mindestlohn
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Mit Verkündigung des "Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)" am 15.08.2014 (BGBl. I S. 1348), welches in Art. 1 das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz" enthält, gilt ab dem 01.01.2015 ein bundesweit geltender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. In diesem Gesetz sind ebenfalls spezielle vergaberechtlich relevante Vorschriften enthalten.
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