Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2014
Eigentum verpflichtet: Wohnungseigentümer für die Nutzung der Wohnung verantwortlich
© RFF - Fotolia
Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst nicht nutzen, sind für die Art und Weise der Nutzung verantwortlich. Selbst wenn die Wohnung vermietet oder jemand anderem zur Nutzung überlassen und dann weitervermietet wird, bleibt der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich. Andere Wohnungseigentümer aus der Eigentümergemeinschaft können vom Wohnungseigentümer die korrekte Nutzung verlangen. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.05.2014 (AZ: V ZR 131/13).
mehr…