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BSG: Rollstuhlfahrer mit Mietwohnung in erster Etage hat Anspruch auf Treppensteighilfe
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Die Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht am 16.07.2014 klargestellt. Bei einer Treppensteighilfe handele es sich um ein Pflegehilfsmittel, weil dadurch eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht werde. Geklagt hatte ein 81 Jahre alter Mann, der in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses zur Miete wohnt (Az.: B 3 KR 1/14).
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