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ARGE Baurecht: Auftraggeber müssen SiGeKo bestellen
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Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen. Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - kurz Baustellenverordnung oder BaustellV, welche Pflichten der Auftraggeber im Einzelnen hat, wie etwa die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
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