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OVG Nds: Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen am "Tourismusstandort Horstfeld" unwirksam
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Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 - vier Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen für unwirksam erklärt. Die Bebauungspläne setzten im Umfeld der Touristenattraktionen "Snow Dome" und "Ralf Schumacher Kart-Bahn" an der BAB A7 und ca. 1 km außerhalb der Ortslage der Gemeinde mehr als 10 ha Gewerbegebietsfläche ohne Einzelhandelsbeschränkungen fest. Dagegen wandte sich die benachbarte Stadt Soltau. Diese fürchtet die Entstehung einer sogenannten Einzelhandelsagglomeration zum Schaden ihrer Innenstadt.
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