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VPB: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten erst 2015 Bußgeld!
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Aller Anfang ist schwer, so auch die Einführung der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Einer der Kernpunkte der Verordnung ist die Pflicht, in Immobilienanzeigen bestimmte Kennzahlen zum Energieverbrauch zu nennen. Damit, so der Verband Privater Bauherren (VPB), soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wer diese Kennzahlen nicht nennt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die kann laut EnEV mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
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