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OLG Oldenburg: Haftpflichtversicherung haftet für Fällen von Bäumen auf fremdem Grundstück
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Wenn ein Grundbesitzer irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück fällt, so muss seine Haftpflichtversicherung für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Denn mit dem Fällen von Bäumen, die sich entgegen den Vorstellungen des Grundbesitzers nicht auf dem eigenen, sondern auf einem fremden Grundstück befanden, verwirkliche sich ein Risiko des täglichen Lebens, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 14.05.2014, Az.: 5 U 25/14, nicht rechtskräftig,).
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