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Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden
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Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 07.05.2013 nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies hat am 03.07.2014 die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin entschieden. Es sei Sache der Zivilgerichte, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so die Mietberufungskammer (Az. 67 S 121/14).
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