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Stuttgart 21: Planfeststellungsbeschlüsse von 2005 haben Bestand
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Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem am 03.07.2014 verkündeten Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 02.07.2014 die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers (Kläger) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben.
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