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VPB rät zur Vorsicht: Verkäufer müssen nicht alle Schäden nennen
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"Augen auf: Kauf ist Kauf!" Den flotten Spruch kennen offenbar nur wenige Hauskäufer. Nach wie vor sind viele der Meinung, ein Verkäufer müsse einen Kaufinteressenten über alle frühere Bauschäden und Mängel an einer zum Verkauf stehenden Immobilie informieren, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). "Das ist aber ein Irrtum. Der Käufer hat kein Recht auf umfassende Aufklärung", erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. "Im Gegenteil: Die erste Pflicht des Käufers ist es, sich selbst zu informieren. Immobilienkäufer sollten grundsätzlich skeptisch sein und vor allem kritisch nachfragen."
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