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Teillosbildung leicht gemacht! KMU-Studie der Auftragsberatungsstellen
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Öffentliche Auftraggeber sind per Gesetz verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Eines der vom Gesetz vorgesehenen Instrumente zur Förderung des Mittelstandes ist die Losaufteilung: Leistungen müssen demnach grundsätzlich unter anderem in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) vergeben werden. Die praktische Handhabung dieser Losaufteilungspflicht bereitet den öffentlichen Auftraggebern häufig Probleme.
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