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VGH Bayern: Lärmschutzwand statt freier Sicht
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 20. Mai 2014 entschieden, dass die Genehmigung zur Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Bahngleise München - Augsburg nicht aufgrund der Klage einer Grundstückseigentümerin aufgehoben wird, die die Gabionenwand u.a. als unerträgliche visuelle, ästhetische und psychische Zumutung empfindet und sich auf das Sinken des Wohnwerts ihres Anwesens beruft.
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