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VG Koblenz: Wohnanlage für Behinderte verletzt Nachbarn nicht
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Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohngebäudes in Kaltenengers. Es befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gebiet der Ortsgemeinde St. Sebastian, das im Bebauungsplan "Am Kaltenengerser Weg III" als allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Planung bezweckt, eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft anzusiedeln. Auf Antrag eines privaten Unternehmens erteilte der Landkreis Mayen-Koblenz im vereinfachten Genehmigungsverfahren drei Baugenehmigungen zur Errichtung von jeweils einem Wohnhaus zu diesem Zweck.
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