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ARGE Baurecht: Erst die Abnahme klärt die Verhältnisse
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Sechs Monate nach Einzug gilt die Architektenleistung als abgenommen! Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.09.2013 (VII ZR 220/12) entschieden. Der BGH geht davon aus, dass der Bauherr ein Gebäude automatisch abnimmt, sobald er einzieht und sich dann sechs Monate lang nicht rührt. Das betrifft auch die Architektenleistung, wenn er diese nicht rügt. Das Urteil des BGH scheint gut für den Rechtsfrieden zwischen Architekten und Auftraggeber zu sein, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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