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Ab 1. Mai: neuer Energieausweis
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Ab 1. Mai 2014 wird die energetische Qualität des Gebäudes beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wichtiger. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese bringt zwei entscheidende Neuerungen: In Immobilienanzeigen müssen bereits die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach dem Abschluss des Vertrages an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.