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BGH: Zur Wirksamkeit von bauabschnittsweisen Vertragserfüllungsbürgschaften in AGB
Der Bundesgerichtshof
© BGH
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"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."
ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.03.2014.