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OVG Niedersachsen: 110-kV-Bahnstromfreileitung Nenndorf-Neumünster-BL577 darf umgebaut werden
Mehrere Obstbauern und weitere Planbetroffene aus dem «Alten Land» sind mit ihren Klagen gegen den Umbau der 110-kV-Bahnstromfreileitung Nenndorf-Neumünster-BL577 gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sah in einer Erdverkabelung oder dezentralen Bahnstromversorgung keine Alternativen und verwies außerdem auf ausreichende Sicherheitsabstände. Bewirtschaftungserschwernisse und Wertverluste von Grundstücken seien wegen der Bedeutung der Bahnstromversorgung Schleswig-Holsteins hinzunehmen (Urteil vom 20.03.2014, Az.: 7 KS 158/11).
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