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SG Detmold: Konzept des Kreises Minden-Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten schlüssig
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Das Konzept des Kreises Minden-Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten entspricht den Vorgaben des Bundessozialgerichts und ist daher schlüssig. Dies hat das Sozialgericht Detmold mit rechtskräftigem Urteil vom 28.11.2013 in dem Fall einer fünfköpfigen Bedarfsgemeinschaft entschieden, die ein Eigenheim mit 122 Quadratmetern bewohnte und vom beklagten Grundsicherungsträger aufgefordert worden war, die Unterkunftskosten zu senken (Az.: S 23 AS 1295/11).
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