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EU-Vergaberichtlinien: Sprachjuristische Übersetzung abgeschlossen
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Die sprachjuristische Übersetzung der EU-Vergaberichtlinien ist abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der Bundesingenieurkammer die Fassungen der finalen deutschen Texte übersandt. Das Europäische Parlament und der Rat haben den Vergaberichtlinien bereits zugestimmt. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt dürften die Richtlinien damit im Februar/März 2014 in Kraft treten (am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).
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