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VPB: Bezirksschornsteinfeger bleibt Schlüsselfigur
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08.01.2014) Seit Anfang 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Allerdings bleibt die Kehr- und Messpflicht bestehen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), und der Bezirksschornsteinfeger weiterhin eine wichtige Instanz. Er heißt jetzt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und führt bei Neuinstallationen sowie zweimal alle sieben Jahre die sogenannte Feuerstättenschau durch. Dabei handelt es sich um die Begutachtung von Feuerungsanlagen im Haus.
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