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BVerwG: Klage gegen Höchstspannungsfreileitung bei Krefeld überwiegend erfolgreich
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 7. November 2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die 7,4 km lange Höchstspannungsfreileitung verläuft im Wesentlichen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld und dient einem Lückenschluss im 380-kV Netz. Auf einem Teilstück verläuft sie unmittelbar am Ortsrand. Dort befindet sich Wohnbebauung, der sich die Trasse bis auf etwa 30 m nähert.
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