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Erwerber bestimmt "Abnahme-Vertreter": Abnahmeklausel ist wirksam! OLG Dresden, 26.04.2023 - 22 U 1887/22 VolltextUnternehmen überschuldet: Forderungen wertlos? OLG Schleswig, 30.04.2024 - 9 U 86/23 VolltextStreit um Zustellungsdatum: Vorlage des beA-Nachrichtenjournals angeordnet! OLG München, 26.04.2024 - 23 U 8369/21 VolltextMündliche Anhörung des Sachverständigen: Wer macht da das Protokoll? OLG Hamm, 19.12.2023 - 7 U 73/23 Volltext
OLG Bamberg: Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel? IBR-BeitragVK Bund: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben rechtfertigt Gesamtvergabe! IBR-BeitragVK Bund: "Passive Schutzeinrichtung" ist ein Fachlos! IBR-BeitragBGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? IBR-BeitragAG Rheinbach: Wirksame Kündigung in elektronischer Form des § 126a BGB möglich? Nicht über beA! IMR-BeitragEin längst überfälliges Himmeldonnerwetter Blog-Eintrag
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(von Dr.-Ing. Matthias Drittler) Blog-Eintrag
OLG München: Handwerker muss Vollmacht eines WEG-Verwalters nicht kennen! IBR-BeitragVK Thüringen: Keine Toleranzen zugelassen: Jede Überschreitung führt zum Ausschluss! IBR-BeitragBayObLG: Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben! VPR-BeitragVK Bund: Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand! VPR-BeitragLG Mannheim: Doppelte Umsatzsteuer bei den Nebenkosten? IMR-BeitragBAG: Anforderungen an den Antritt von Zeugenbeweis? IBR-BeitragOLG Bamberg: Wann verjähren Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel? IBR-Beitrag
AG Dachau: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung! VolltextOLG München: Streit um Zustellungsdatum: Vorlage des beA-Nachrichtenjournals angeordnet! VolltextOLG Dresden: Erwerber bestimmt "Abnahme-Vertreter": Abnahmeklausel ist wirksam! VolltextOVG Sachsen-Anhalt: Auch eine Nutzungsänderung unterliegt der Baugenehmigungspflicht! VolltextVG Karlsruhe: Das gute alte Papier ... VolltextOLG Hamm: Mündliche Anhörung des Sachverständigen: Wer macht da das Protokoll? VolltextOLG Stuttgart: Vergraben des Hausanschlusskastens begründet Gefahrerhöhung! Volltext
Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis informiert über die neue EnEV 2014: Auf Grundlage der geltenden EnEV 2009 und der am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderung der Energieeinsparverordnung gilt für die am Bau Tätigen ab dem 2. Quartal 2014 eine neue EnEV-Version.
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