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NRW: Vorgaben für kommunale Vergaben verlängert
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Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW von 06.12.2012 über die Vergabegrundsätze für Kommunen ist um fünf Jahre verlängert worden (Erlass vom 26.11.2013 - 34-48.07.01/01-169/13). Der Erlass empfiehlt unter anderem auch bei unterschwelligen Vergabeverfahren die entsprechenden Vergabebedingungen anzuwenden. Bei Liefer- und Dienstleistungen sollen bis 100.000 Euro freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen durchgeführt werden. Bei Bauleistungen ist für Aufträge bis 100.000 Euro die freihändige Vergabe, bis 1.000.000 Euro eine beschränkte Ausschreibung vorgesehen.
(Quelle: id Verlag)