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Studie: Elektronische Dokumente als Beweismittel zulässig
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Gescannte Dokumente sind einer Studie zufolge als Beweismittel in einem Rechtsstreit zulässig, wenn das Original nicht mehr existiert. In Nürnberg wurden dazu 14 Gerichtsverhandlungen mit echten Richtern und Sachverständigen simuliert. In allen Fällen seien die Scans von den Richtern als Beweismittel anerkannt worden, sagte Projektleiter Alexander Roßnagel vom Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel.
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