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Baugewerbe begrüßt Kabinettsentscheidung zur Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne am Bau
Zu der gestrigen Entscheidung des Bundeskabinetts, den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 3. Mai 2013, der am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, für allgemeinverbindlich zu erklären, erklärte der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frank Dupré, in Berlin: "Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts sehr, unseren in diesem Jahr ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
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