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Bürgerbegehren «Energie- und Wasserversorgung Stuttgart» auch in zweiter Instanz erfolglos
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Das Bürgerbegehren «Energie- und Wasserversorgung Stuttgart» mit dem Ziel, die Landeshauptstadt Stuttgart zu verpflichten, die Konzessionen und Netzbetrieb für Strom und Gas spätestens ab Januar 2014 zu übernehmen, verstößt gegen die gesetzliche Pflicht, ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren zur Vergabe der Konzessionen für Stromnetz und Gasnetz durchzuführen. Das hat in zweiter Instanz der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden.
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