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VG Freiburg: Grundstückseigentümer können regelmäßig keine Wiederherstellung einer weggespülten Uferböschung verlangen
Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausgespült worden ist, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Wiederherstellung gegen die Gemeinde. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 18.06.2013 entschieden. Nur in Ausnahmefällen komme ein Folgenbeseitigungsanspruch in Betracht (Az.: 5 K 534/12).
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