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VGH Bayern: Vorerst keine Hangsicherungsmaßnahmen im "Oberen Isartal"
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 16. Juli 2013 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen zur Hangsicherung auf den im Gebiet der Landeshauptstadt München liegenden Flächen des Natura 2000-Gebietes "Oberes Isartal" jedenfalls bis zum Vorliegen einer naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls bis zur Nachholung der Beteiligung des Bundes Naturschutz in einem der Verträglichkeitsprüfung nachfolgenden (naturschutzrechtlichen) Zulassungsverfahren zu unterlassen sind.
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