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LG Coburg: Vorsicht, frisch gewischt

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Eine Klägerin wollte Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sie auf einer frisch gewischten Treppe an ihrem Arbeitsplatz gestürzt war. Die Klage war vor dem Landgericht Coburg und dem Oberlandesgericht Bamberg erfolglos, da das Reinigungsunternehmen nicht gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hatte.
