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Mieterhöhungsbegründung mit Mietspiegel, nicht mit Sachverständigengutachten

© Andre Bonn - Fotolia
"Die Urteile schaffen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Auch Mieterhöhungen in Zechensiedlungen oder Soldatensiedlungen können mit Hilfe des lokalen Mietspiegels begründet werden", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die am 03.07.2013 gefällten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 263/12 und BGH VIII ZR 354/12). "Ein Sachverständigengutachten, das nur Wohnungen in einer dieser Siedlungen berücksichtigt, ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dagegen ungeeignet."
