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ARGE Baurecht: Fehlerhafte Planung kann Mehrvergütung bringen
Auch Planer machen Fehler. Das kann passieren. Ärgerlich und teuer wird es aber vor allem, wenn sie zu spät entdeckt werden und das Gebäude bereits nach den fehlerhaften Plänen gebaut wird. Dann ist der Baumangel programmiert, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer trägt dafür eigentlich die Schuld? Planer oder Bauunternehmen? Für Baumängel muss grundsätzlich die ausführende Firma geradestehen, auch wenn sie auf Planungsfehlern beruhen.
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