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Recht auf warme Wanne
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Nichts geht über ein dampfendes Wannenbad. So denken viele Menschen, wenn sie sich entspannen oder eine heraufziehende Erkältung verhindern wollen. Wenn der Eigentümer einer Wohnung seinen Mietern schon eine Badewanne zur Verfügung stellt, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS, dann muss allerdings auch eine Temperatur von mindestens 41 Grad Celsius zu erreichen sein.
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