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Was viele nicht wissen: Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück bezahlt haben, zwei Jahre lang aufheben. Die Frist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Die sogenannten Aufbewahrungspflichten dienen der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
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