Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2013
OLG Hamm: In Werbeprospekt müssen Firma und Anschrift des Anbieters richtig aufgeführt sein
© Manfred Ament - Fotolia
Der Werbeprospekt eines Unternehmens muss seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Firmenanschrift richtig wiedergeben. Das beklagte Unternehmen, Betreiberin einer bundesweit tätigen Baumarktkette, hatte in einem Werbeprospekt zwar Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern der beworbenen Baumarktfilialen aufgeführt, es aber versäumt, auf ihren im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Adresse ihrer Verwaltung hinzuweisen.
mehr…