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Rettungsdienstleistungen müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden!
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Die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments haben mit breiter Mehrheit beschlossen, das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden. "Unser gemeinsames Vorgehen, allen voran die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz im März 2012, mein Appell an die zuständigen Abgeordneten in Straßburg und die breite Unterstützung aller Hilfsorganisationen, haben sich gelohnt. ....
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