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BGH: Keine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung bei Abrechnungsfehlern!
Der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2012 zwei Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist.




