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Private Bauleistungen bezahlen lassen: Kündigung des Arbeitsvertrags berechtigt!
Eine Bank durfte einem Mitarbeiter fristlos kündigen, weil dieser sich von einem Geschäftspartner private Bauleistungen hatte bezahlen lassen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor. Allerdings muss die Bank dem zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter bei ihr Beschäftigten die bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch Arbeitsleistung erdienten Tantiemen noch zahlen (Urteil vom 03.02.2012, Az.: 6 Sa 1081/11).
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